Novelle des Heimopferrentengesetzes (HOG) 2018
2018. Durch die Novelle des Heimopferrentengesetzes 2018, BGBl I Nr 49/2018 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Personen erweitert, die als Kinder oder Jugendliche Gewalt im Rahmen dieser Unterbringung erlitten haben.